Malteser
Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe drängen auf Überarbeitung des
Gesetzentwurfes
Berlin/Köln, 06.05.2004 - „In den Änderungen zum Entwurf des
Berufsausbildungsplatzsicherungsgesetzes können wir für die ambulanten Sozialen
Dienstleistungen keine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
erkennen“, stellen Karl zu Löwenstein, der Geschäftsführungsvorsitzende der
Malteser Hilfsdienst gGmbH, und Thomas Doerr, Mitglied des Bundesvorstands der
Johanniter-Unfall-Hilfe, in einer gemeinsamen Erklärung fest. Wenn die Abgabe
erhoben wird, haben Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst mit vier
bis fünf Millionen Euro an zusätzlichen Kosten zu rechnen. „Damit wären allein
im Mahlzeitendienst und Behindertenfahrdienst bis zu einem Drittel der
Leistungen gefährdet“, warnen die Vorstände der Hilfsorganisationen. Das Gesetz
soll morgen mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen
werden.
Durch die Kürzungen beim Zivildienst in den vergangenen Jahren setzen die
Hilfsorganisationen in den personalintensiven sozialen Diensten wie etwa dem
Mahlzeitendienst und dem Behindertenfahrdienst hauptsächlich Geringfügig
Beschäftigte ein. Diese gehen in die geplante Berechnung des
Ausbildungsplatz-Solls ein, ohne dass diese Dienste sich für Ausbildungsplätze
eignen. Außerdem bilden Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst im
Rettungsdienst, den Fahrdiensten und in den Sozialen Diensten jährlich mehr als
2.000 meist junge Menschen aus. Diese Ausbildungsleistung fließt aber
voraussichtlich nur zu einem geringen Teil in die Ermittlung der
Ausbildungsplatzabgabe ein.
Die wichtigsten Leistungen der Hilfsorganisationen werden durch Pflegesätze
oder kommunal unterschiedliche Gebührensatzungen im Rettungsdienst abgerechnet.
Die Kosten sind also gedeckelt. „Sollten Zahlungen durch die
Ausbildungsplatzabgabe hinzu kommen, kann eine Vielzahl dieser Dienste
finanziell nicht mehr getragen werden. Das kann im Ernst keiner wollen“, stellen
zu Löwenstein und Doerr nachdrücklich fest.